Behandlungsvertrag

Behandlungsvertrag

1. Zwischen Dr. med. Drukarczyk und der Patientin/dem Patienten wird die ambulante Beratung und Behandlung in der chirurgischen Privatsprechstunde vereinbart. Die privatärztliche Behandlung erfolgt ab dem Datum der Unterzeichnung bis auf Widerruf in Textform durch den Patienten. Die Abrechnung der erbrachten Behandlungsleistungen erfolgt nach Maßgabe der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung. Das berechnete Honorar für die privatärztliche Behandlung ist nach Rechnungsstellung per Überweisung zu zahlen.

Wirtschaftliche Aufklärung für gesetzlich versicherte Patienten (auch mit privater Zusatzversicherung): Als gesetzlich versicherter Patient haben Sie die Möglichkeit, sich ohne jede Zuzahlung bei einem niedergelassenen Vertragsarzt der GKV ärztlich behandeln zu lassen. Mit der Unterschrift unter diesem Vertrag bestätigen Sie, dass Sie trotz Kenntnis über diesen Umstand ausdrücklichen verlangen, als Privatpatient auf eigene Kosten behandelt zu werden.

2. Zur Klärung der Diagnose oder zur Behandlung können weitere Fachärzte oder sonstige Leistungserbringer hinzugezogen werden, wenn dies medizinisch notwendig ist (§ 4 Abs. 5 GOÄ). Diese werden die von ihnen erbrachten privatärztlichen Leistungen ebenfalls nach Maßgabe der GOÄ abrechnen und ihre Leistungen gesondert in Rechnung stellen.

3. Die Patientin/der Patient ist darüber informiert, dass eine Erstattung der nach der GOÄ abgerechneten Gebührensätze durch die Beihilfe und die private Krankenversicherung möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist und er insoweit selbst für die entstandenen Kosten aufkommen muss. Die Patientin/der Patient verpflichtet sich zum vollständigen Ausgleich, auch wenn die Kosten von einer privaten Krankenversicherung, einer Beihilfestelle oder sonstigen Kostenträgern nicht vollumfänglich übernommen werden sollten.

4. Die Praxis wird als reine Terminpraxis geführt. Termine werden individuell und exklusiv für die jeweilige Patientin beziehungsweise den jeweiligen Patienten reserviert.
Sollte ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden können, wird um eine Absage mindestens 24 Stunden vor dem Termin gebeten. Bei nicht rechtzeitiger Absage oder Nichterscheinen behalten wir uns vor, ein Ausfallhonorar in Höhe von 40,00 Euro in Rechnung zu stellen.

5. Abweichende Bestimmungen für Behandlungen mit Botulinumtoxin:

5.1. Gegenstand der Behandlung

Die Patientin / der Patient wünscht eine ästhetische Behandlung mit Botulinumtoxin (hier: Vistabel® oder Botox®). Ziel der Behandlung ist ausschließlich eine kosmetische beziehungsweise ästhetische Verbesserung des Erscheinungsbildes oder die funktionelle Besserung von Bruxismus oder Hyperhidrose.

Die Behandlung erfolgt ausdrücklich nicht aufgrund einer medizinischen Indikation.

Der Patientin / dem Patienten ist bekannt, dass bei ästhetischen Behandlungen kein konkreter Behandlungserfolg garantiert werden kann. Das individuelle Behandlungsergebnis sowie die Wirkungsdauer können von Person zu Person unterschiedlich ausfallen.

Gegebenenfalls können zur Erreichung oder Erhaltung des gewünschten Ergebnisses Folge- oder Auffrischungsbehandlungen erforderlich sein.


5.2. Kostenübernahme und Abrechnung, wirtschaftliche Aufklärung

Der Patientin / dem Patienten ist bekannt, dass es sich um eine ästhetische Wunschleistung handelt. Eine Erstattung der Behandlungskosten durch gesetzliche oder private Krankenkassen beziehungsweise Beihilfestellen erfolgt in der Regel nicht.

Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die voraussichtlichen Kosten der Behandlung werden vor Durchführung transparent besprochen.

Auch eine ärztliche Beratung ohne anschließende Durchführung einer Behandlung ist gebührenpflichtig. Für die ästhetische Beratung wird ein Honorar in Höhe von 50,00 Euro vereinbart.

5.3. Zahlungsmodalitäten

Die Vergütung ist unmittelbar nach Durchführung der Behandlung beziehungsweise Beratung fällig.

Die Zahlung kann erfolgen:
- in bar
- oder per EC-Kartenzahlung.

5.4. Fotodokumentation

Die Patientin / der Patient erklärt sich mit einer medizinischen Fotodokumentation unmittelbar vor und nach der Behandlung (hier i.d.R. nach zwei Wochen) einverstanden.

Die Aufnahmen dienen ausschließlich der ärztlichen Dokumentation innerhalb der Patientenakte sowie der Verlaufskontrolle.

Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung zu Werbe-, Veröffentlichungs- oder Marketingzwecken erfolgt ausdrücklich nicht, sofern hierfür keine gesonderte schriftliche Einwilligung erteilt wurde.

5.5. Medizinische Aufklärung

Die medizinische Aufklärung über Ablauf, Risiken, Nebenwirkungen, Erfolgsaussichten sowie mögliche Behandlungsalternativen erfolgt gesondert im persönlichen ärztlichen Aufklärungsgespräch.

 

Stand: 01.06.2026

 

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